Schnittblumen im Garten können eine aufregende und bereichernde Erfahrung sein. Mehr lesen ...
Wichtige Brutplätze werden aufgrund von Gartenpflegearbeiten immer häufiger während der Brutzeit massiv beeinträchtigt oder gar zerstört. Schnittarbeiten sollten daher nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 1. März durchgeführt werden. © Franco Tognarini/Shutterstock.com
Leider werden immer öfters diese wichtigen Brutplätze aufgrund von Gartenpflegemaßnahmen gestört. Weshalb gerade während der Brutzeit von Anfang März bis Ende August auf Gehölzschnitt verzichtet werden sollte. Auch beim Wahrnehmen von Hecken- oder Baumschnitt in der Umgebung sollte man einschreiten und auf die Problematik hinweisen.
In heimischen dornentragenden Sträuchern wie Weißdorn, Brombeere oder Heckenrose fühlen sich die gefiederten Tiere wohl. Auch andere typische Heckensträucher wie Hainbuche, Liguster oder Kornelkirsche sind attraktive Neststandorte, Verstecke und Schlafplätze. Ein regelmäßiger Rückschnitt sorgt für eine dichte Wuchsform und diese ist von vielen gewünscht. Trotzdem sollte das auf keinen Fall während der Brutzeit erfolgen.
Kein Schnitt ab 1. März
Mit Anfang März beginnt die Brutperiode in der Gartenhecke: Amseln, Schwanzmeisen und Buchfinken beginnen in der Regel sehr früh mit dem Nestbau, Grünlinge vereinzelt sogar schon Ende Februar (wenn es die Witterung zulässt). Singdrossel, Zilpzalp, Girlitz und Bluthänfling folgen im Laufe des März, die Mönchsgrasmücke Anfang April, Klappergrasmücke und Stieglitz Mitte April. Für die Aufzucht einer Brut vom Nestbau bis zum Ausfliegen der Jungen brauchen kleine Singvögel mindestens vier, meist jedoch etwa fünf Wochen. Die meisten Gartenvögel brüten 2-3 Mal pro Brutsaison.
Von Anfang März bis Ende August sollte die Hecke als Vogelkinderstube unbedingt in Ruhe gelassen werden. Brüten Stieglitze oder Grünlinge, sollte sicherheitshalber mit dem Schneiden bis Anfang September gewartete werden.
Wann schneiden wir?
Ein Heckenschnitt wird aus gärtnerischer Sicht im Februar vor dem Austrieb oder im Spätherbst im Oktober oder November empfohlen. Diese Zeiten sind auch aus Vogelschutzgründen empfehlenswert. Wenn möglich sollte an Tage mit starkem Frost, Regen oder starker Sonne nicht geschnitten werden. Häufig wird in ein Schnitt Ende Juni empfohlen, den sollte man im Sinne des Vogelschutzes unterlassen.
Gesetzlicher Rahmen
Das Bundesnaturschutz in Deutschland regelt, dass Hecken zw. dem 1. März und dem 30. September nicht geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. In Österreich gibt es kein vergleichbares bundesweites Gesetz. Die rechtlichen Vorgaben sind in den Naturschutzgesetzten der einzelnen Bundeslänger festgelegt. Diese Gesetze schützen freilebende Tiere in allen Entwicklungsstadien vor mutwilliger Störung, Verletzung oder Tötung. Dadurch entstehen indirekte Einschränkungen bei Gartenarbeiten. Das absichtliche Zerstören von Brutstätten ist illegal und kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden.
In manchen Bundesländern gibt es auch direkte Festlegungen zum Zeitraum des Heckenschnittes, auch für bestimmte Grünflächen:
Im Burgenland sind nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März Pflegemaßnahmen von standortgerechten, einheimischen Buschwerken, Hecken, Feldgehölzen und der Bachbegleit- und Ufervegetation erlaubt. Eine Ausnahme stellen Vor- und Hausgärten und im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Parkanlagen, Gärtnereien und Friedhöfe dar. Außerhalb bebauter Bereiche ist es zum Schutz des Lebensraumes gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in Vorarlberg im Zeitraum vom 15. März bis 30. September verboten außerhalb bebauter Bereiche Hecken zu schneiden oder Röhrichte zu mähen.