Darf ich einfach einen Wintergarten an meinem Haus anbauen?
Den Traum vom Wintergarten möchten sich viele Hausbesitzer erfüllen. Dem Bau steht auch nichts im Wege, wenn das öffentliche und private Baurecht berücksichtigt wird. Beim öffentlichen Baurecht gilt es, die länderspezifischen Verordnungen zu berücksichtigen, während das private Baurecht die Belange der Nebengrundstücke und somit auch den Wohn- und Nutzraum der Nachbarn beherzigt. Das klingt in erster Linie nach viel Bürokratie, ist aber eine Notwendigkeit, die mit den Baumaßnahmen eng verknüpft ist. Wichtig ist, sich mit den Verordnungen vor Ort zu befassen und die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens im Blick zu behalten. Dazu gehört mitunter auch, ob der Wintergarten keine Grenzen überschreitet.
Wer sich unsicher ist, wendet sich an Experten. Im Internet können Bauherren einen geeigneten Bauunternehmer finden, der sich nicht nur mit der Beantragung von Baugenehmigung auskennt, sondern auch den gesamten Wintergartenbau übernimmt. Natürlich dürfen Grundstücksbesitzer die Baugenehmigung und die Baumaßnahmen selbst vornehmen. Leider ändern sich jedoch regelmäßig die Richtlinien zu den jeweiligen Verordnungen in den verschiedenen Bundesländern. Mit einem zuverlässigen Partner an der Seite steht der Genehmigung und der Durchführung des Bauvorhabens nichts im Wege, sondern lässt sich reibungslos durchführen.
Tipp: Auch wenn der Wintergarten nicht an die Grundstücksgrenzen stößt, sondern den Richtlinien in jeder Hinsicht entspricht, sollten Bauherren die anfallenden Baumaßnahmen bei allen Nachbarn ankündigen. Der Bau verändert das Grundstück, die Aussicht und bringt auch Lärm mit sich. Um die friedliche Stimmung in der Nachbarschaft nicht zu beeinträchtigen, ist daher eine Ankündigung immer sinnvoll.